Auszubildende/n zum Straßenwärter (m/w/d) in der Straßenmeisterei Ebersberg
Aufgabengebiet
Die Ausbildung umfasst die Vermittlung der notwendigen Fachkenntnisse für die Instandsetzung und den Unterhalt der Bundes- und Staatsstraßen.
Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Rahmen Ihrer Ausbildung u. a.:
- Straßenunterhaltung und -instandsetzung
- Sicherung und Kontrolle von Arbeits- und Unfallstellen, Verkehrssicherung
- Handhabung, Wartung und Kontrolle einschlägiger Werkzeuge,Geräte und Maschinen; Fuhrparkpflege
- Unterhaltung und Instandsetzung von Entwässerungseinrichtungen
- Mithilfe bei der Grün- und Gehölzpflege
- Aufstellen und Warten von Verkehrsbeschilderungen, Leit- und Schutzeinrichtungen
Ihr Profil
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereischaft und handwerkliches Geschick
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team
- Voraussetzung für die Ausbildung ist mindestens der Mittelschulabschluss, körperliche Belastbarkeit und die gesundheitliche Eignung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C und CE.
Wir bieten
- Eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung
- Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes und Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag für Auszubildende
Weitere Informationen
- Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden ansonsten bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
- Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht bei dieser Ausschreibung ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
- Die Staatsbauverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
- Bewerbungsunterlagen bitten wir möglichst elektronisch einzureichen. Unterlagen können nicht zurückgesandt werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach dem vollständigen Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht.